Eschenbachgasse 9, 1010 Wien
Zwischen 1768 und 1975 waren Schwangerschaftsabbrüche verboten. Sie standen während der Regierungszeit von Maria Theresia (1717-1780) und während des NS-Regimes für „arische Frauen“ unter Todesstrafe. Bereits im frühen 20. Jahrhundert versuchten die Politikerinnen der Ersten Republik den „Mordparagraphen“ 144-148 aus den Gesetzesbüchern zu streichen. Die dabei geführten Diskussionen zeigten die unterschiedlichen Positionen auf. Die Befürworter_innen sprachen sich gegen den „Gebärzwang“ und die Selbstbestimmung der Frau aus, die Gegner_innen für den Schutz des ungeborenen Lebens. Erst im Jahr 1975 trat die Fristenlösung in Kraft.